Herstellen der Verkehrssicherungspflicht an Bäumen

Hinsichtlich der Gewährleistung der Verkehrssicherheit in einer Stadt und an öffentlichen Straßen, ist dafür Sorge zu tragen, dass Bäume und Sträucher, auf angrenzenden Grundstücken oder auf öffentlichen Straßen, den Verkehr nicht beeinträchtigen. Z.B., durch in den Straßenraum hineinragende Äste und Zweige. Das Lichtraumprofil im Verkehrsraum liegt bei 4,50 m für Fahrzeuge und an Rad- und Fußwegen im Regelfall bei 2,50 m. DIE GRÜNEN DAUMEN übernehmen die notwendigen Maßnahmen des Rückschnitts, von Astwerk an Bäumen und Sträuchern, ggf. auch Fällung, um Gefahren für Personen und Sachen, von besonderem Wert zu vermeiden.

Maßnahme in Merseburg
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